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Die Universität Bern ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit
eigener Rechtspersönlichkeit. Das Universitätsgesetz (UniG), das
Universitätsstatut (UniSt) sowie die Verordnung (UniV) regeln Ziele
und Aufgaben, die Organisationsstruktur, die Kompetenzen der
Organe und anderen Organisationseinheiten der Universität Bern.
Des weiteren finden Sie noch weitere kantonal- und
bundesrechtliche Bildungserlasse.
Das Organisationsrecht regelt die Aufgabe, die Struktur, die
Entscheidungskompetenz und die Wahlen von Organisationseinheiten
wie z.B. der Fakultäten.
Die Universitätsleitung hat zu verschiedenen Themen Weisungen erlassen, die Sie hier abrufen können.
In den Studienreglementen, den Studienplänen, den
Reglementen der Weiterbildungsstudiengänge, den Habilitationsreglementen wird der
Inhalt des Studiums geregelt, insbesondere die Studienfächer,
Prüfungen, Anrechnung von Vorlesungen Seminare usw.
Reglemente, Beschlüsse und Richtlinien über den Betrieb und
Umgang mit Informatikmitteln an der Universität Bern.
Bestimmungen betreffend Personal und übrige Angehörige der
Universität Bern.
Regelungen betreffend Finanzen und Rechnungswesen.
Erlasse zur Raumverwaltung (Hausordnungen), Qualitätssicherung der
Lehre sowie Tarifordnungen für Dienstleistungen der Human- und
Veterinärmedizin.